Ihre Experten für Familienrecht

Rosenkrieg muss nicht sein

Im Familienrecht geht es häufig um Entscheidungen von großer persönlicher Tragweite. Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht betreffen nicht nur rechtliche, sondern oft auch existenzielle Lebensbereiche. In solchen Situationen benötigen Betroffene Orientierung, rechtliche Sicherheit und eine verlässliche Vertretung ihrer Interessen. Wir begleiten unsere Mandanten persönlich, lösungsorientiert und mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht — außergerichtlich und vor den Familiengerichten.

Einblicke in Kanzlei

Familienrecht: Was es regelt und wen es betrifft

Jeder Mensch lebt in sozialen Verhältnissen. Dass diese schon einmal schwierig werden können, liegt auf der Hand. Nicht umsonst steht etwa die Scheidungsrate in Deutschland bei rund 28 Prozent.

Ehe und Familie als Grundrecht nach Art. 6 GG

Um den komplexer werdenden Familienverhältnissen gerecht zu werden, bedarf es des Familienrechts. Dies ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich garantiert. Danach stehen Ehe und Familie unter besonderem staatlichen Schutz. Als Ehe wird das „klassische“ Modell verstanden, nach dem Eheöffnungsgesetz wurde 2017 dem auch die gleichgeschlechtliche Ehe gleichgesetzt. Dabei sind die Ehegatten frei, die Ehe einzugehen und zu gestalten, insbesondere auch in welchem Güterrecht sie leben wollen.

Nicht umfasst vom Eherecht sind eingetragene Lebenspartnerschaften sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften. Sie fallen unter den weiten Begriff der Familie. Darunter fallen auch andere Verwandte, vor allem auch die Kinder (gleichwohl, ob natürliche oder gesetzlich etwa durch Adoption oder anerkannte Vaterschaft).

Damit verbunden ist ebenso das Elternrecht. Eltern obliegt das Recht, ihre Kinder zu erziehen, aber auch die Pflicht, für sie zu sorgen. So lassen sich hieraus Sorge- und Umgangsrechte, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen, aber auch Unterhaltspflichten ableiten. In allen Bereichen hat das Kindeswohl höchste Priorität.

Hilfe bei (Streit)fragen im Familienrecht?

Familienrecht im BGB und FamFG: die gesetzlichen Grundlagen

Das Familienrecht ist in den Paragrafen §§ 1297–1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Streitigkeiten im Familienrecht richten sich nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG).

Das FamFG unterscheidet in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG zwischen Familien-, Familienstreit- und Ehesachen. Familiensachen betreffen Gewaltschutzsachen, Fragen der Abstammung, Adoption oder sonstige Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen beinhalten insbesondere das Güterrecht, Unterhaltspflichten und sonstige Familiensachen. Scheidungsverfahren in Verbindung mit dem Trennungsjahr sind Teil der Ehesachen.

Gemäß Paragraf § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Familienrecht auch Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und öffentlichen Recht sowie ein familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Einschlägig sind demnach auch Fragen zum gemeinsam geführten Unternehmen bis hin zur Höhe des Unterhaltsanspruchs nach der Düsseldorfer Tabelle. Zuständig sind Familiengerichte, also eigene Abteilungen der Amtsgerichte, sowie das Oberlandesgericht in folgender Instanz. Diese stehen in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern.

Ehevertrag vor der Eheschließung: frühzeitig richtig regeln

Sie stehen vor der Hochzeit oder sind bereits frisch verheiratet? Haben Sie an einen Ehevertrag gedacht oder wollen Sie sich auf den Fall der Scheidung vorbereiten? Da braucht es einen Anwalt. Klingt komisch, ist aber wahr.

Da rund 28 % der Ehen geschieden werden, ist der Streit über Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleich vorprogrammiert. Auch wenn Sie sich am liebsten alles versprechen wollen, tappen Sie beim Geld oder wenn es um Ihre Kinder geht, nicht im Ungewissen. Weil es um Ihre Ehe geht, ist es besser, es rechtlich richtig zu regeln.

Wir als Anwälte für Familienrecht beraten Sie bei Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Es ist besser, sich jetzt einvernehmlich zu einigen, anstatt sich später im Scheidungsverfahren zu streiten. Dabei ist professionelle Hilfe wichtig. Wir schaffen eine neutrale Instanz und beraten objektiv, damit wir für beide Parteien einen günstigen Ausgleich schaffen.

Beratung oder Ehevertrag? Aufgrund unserer beruflichen Praxiserfahrung kennen wir die juristischen Stolperfallen, sodass wir jede rechtliche Frage beantworten können. Starten Sie sorglos und vorbereitet ins Eheleben.

Einvernehmliche Scheidung: Ablauf, Anwaltszwang und Unterhalt

Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen? Sie haben gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen und wollen sich deswegen im Guten trennen? Scheidungen können nur in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren beschlossen werden. Die Einreichung eines Scheidungsantrags sowie Verfahren über Unterhalt und Versorgungsausgleich unterliegen dem Anwaltszwang.

Daher ist es uns wichtig, dass Sie in einem Prozess professionell vertreten sind. Unser Ziel ist Ihre faire Scheidung. Um keine Ansprüche zu verpassen oder später auf Kosten sitzen zu bleiben, beraten wir Sie umfassend. So begleiten wir Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss.

Vor dem Scheidungsantrag berechnen wir Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Wir korrespondieren mit dem Ehepartner und finden eine verträgliche Lösung über das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich. Unsere Maximen sind das Kindeswohl und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.

Einvernehmliche Scheidung? Mit einer frühen Ersteinschätzung sparen Sie überflüssige Gerichtskosten, nervenaufreibenden Streit und wertvolle Lebenszeit.

Streitige Scheidung: Zugewinnausgleich und Sorgerecht durchsetzen

Sie wollen sich unbedingt von Ihrem Ehegatten scheiden lassen? Können Sie sich in Ihrer Ehe nicht mehr einigen? Wir als Anwälte für Familienrecht helfen Ihnen aus der Misere. In einem Beratungsgespräch klären wir die Vermögenslage und die ersten rechtlichen Schritte.

Auf Ihren Wunsch reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren setzen wir dann Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst nicht nur güterrechtliche Fragen, wie den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Sorge- und Umgangsrechte mit Ihrem Kind. In einer ersten Einschätzung geben wir Ihnen Hinweise, was zu beachten ist.

Nicht einvernehmliche Scheidung – was muss ich alles beachten?

Sie wollen sich unbedingt von Ihrem Ehegatten scheiden lassen? Können Sie sich in Ihrer Ehe nicht mehr einigen? Wir als Anwälte für Familienrecht helfen Ihnen aus der Misere. In einem Beratungsgespräch klären wir die Vermögenslage und klären die ersten rechtlichen Schritte auf. Auf Ihren Wunsch reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren setzen wir dann Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst nicht nur güterrechtliche Fragen, wie den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Sorge- und Umgangsrechte mit Ihrem Kind. In einer ersten Einschätzung geben wir Ihnen Hinweise, was zu beachten ist.

Wir helfen Ihnen durch die Scheidung!

Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht: BGH- und OLG-Urteile

Da das soziale Gefüge jedes Mandanten höchst individuell ist, wird über das Familienrecht immer wieder neu verhandelt. Dies betrifft stets wichtige persönliche Lebensentscheidungen, wie auch neulich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt einen Familienstreit über die Impfung des gemeinsamen Kindes entschied. So kann die Entscheidungsbefugnis, ob ein Kind gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden sollte, dem Elternteil übertragen werden, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Hierbei soll dem Kindeswohl besonders Rechnung getragen werden.

Dem Kindeswohl soll auch zugutekommen, dass auch Großeltern Unterhaltszahlungen an ihre Enkel leisten müssten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Sollten die unterhaltspflichtigen Eltern die Unterhaltspflicht finanziell nicht stemmen können, könne auf die Großeltern als Verwandte in direkter Linie zurückgegriffen werden.

Allerdings haben auch Eltern bestimmte Rechte, die eingeklagt werden müssen. So entschied der BGH kürzlich, dass Samenspender ebenso ein Umgangsrecht mit den Kindern haben wie andere leibliche „normale“ Väter auch. Zu respektieren sei zwar das Erziehungs- und Sorgerecht der Adoptionseltern, jedoch schließe dies einen Kontakt mit dem Spender nicht per se aus.

Bei allen Fragen zum Familienrecht erhalten Sie bei uns fundierte Beratung.

Familienrecht: unsere Leistungen im Überblick

Weil die Fragen so kompliziert sind, können die Situationen schwierig und belastend sein. Vor allem Kinder leiden häufig darunter. Wir als Anwälte für Familienrecht helfen Ihnen. Wir kümmern uns um alle Belange des Familienrechts und sorgen so dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Durch rechtlichen Beistand erleichtern wir Ihre Situation und verteidigen Sie vor und außerhalb des Gerichts. Unsere weiteren Tätigkeiten umfassen dabei folgende Leistungen:

Eheschließung

  • Ehevertrag
  • Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung

Einvernehmliche Scheidung/Trennung

  • Scheidungsantrag
  • Unterhaltsansprüche berechnen
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Ausgleichsansprüche
  • Sorgerecht
  • Immobilienauseinandersetzungen

Nicht einvernehmliche Scheidung

  • Scheidungsantrag
  • Vertretung vor Familiengericht
  • Unterhaltsklagen
  • Zugewinnausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht

Wir werden für Sie gerne tätig

Ihre Ansprechpartner

Marja Sterk
Nadine Kubik
Familienrechtskanzlei Kislat
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Anwälte Kislat

Erstberatung vereinbaren

Thedinghausen

Inhalt

Familienrechtskanzlei Kislat
Hintergrund Wofür wir stehen
Anwälte für Arbeitnehmer
Anwälte für Familienrecht

Unsere Leistungen

Rechtliche Klarheit – Schritt für Schritt

So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab

Terminvereinbarung

Ein Anruf genügt.

In einem ersten Telefonat schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Anschließend vereinbaren wir zeitnah einen Termin für ein persönliches Erstberatungsgespräch.

So erhalten Sie schnell Klarheit darüber, welche Unterlagen benötigt werden und wie die nächsten Schritte aussehen.

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Strukturierte Erstberatung

Im Erstberatungsgespräch analysieren wir die für Ihren Fall relevanten Umstände und besprechen gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Sie erfahren:

  • welche Ansprüche und Gestaltungsmöglichkeiten bestehen,
  • welche Vorgehensweise für Ihre persönliche Situation sinnvoll erscheint
  • und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Die Erstberatung kostet maximal 190,00 € zzgl. MwSt.

Persönliche Begleitung

Familienrechtliche Verfahren sind häufig mit erheblichen persönlichen Belastungen verbunden.

Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine persönliche Betreuung, klare Kommunikation und eine transparente Beratung.

Während des gesamten Verfahrens bleiben wir für Sie erreichbar und informieren Sie verständlich über die nächsten Schritte.

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Konsequente Interessenvertretung

Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor den Familiengerichten.

Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht, einer klaren strategischen Vorgehensweise und dem Ziel, praktikable und nachhaltige Lösungen für Ihre Zukunft zu erreichen.

Das sagen unsere Mandanten

Über 25 Jahre Erfahrung. Ein Ziel: Ihr Erfolg.

Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.

Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht

Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (also wenn kein Ehevertrag oder sonstige Vereinbarung getroffen wurden), dann hat der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte dem anderen zu geben. Bei beiden wird jeweils das Anfangs- und das Endvermögen gegengerechnet. Die Hälfte der Differenz wird dem anderen Ehegatten zugestanden.

Gemäß Paragraf § 114 Absatz 1 FamFG ist ein Anwalt für den Antrag einer einvernehmlichen Scheidung notwendig.

Familiensachen und Familienstreitsachen sind in den Paragrafen §§ 111, 112 FamFG aufgeführt. Folgende Familiensachen werden genannt: Ehe (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit), Kindschaft, Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Abstammungserklärung), Adoption, Gewaltschutz, Ehewohnungs- und Haushaltssachen. Familienstreitsachen bilden dazu einen Unterfall: Unterhalt, Güterrecht, sonstige Familiensachen.

Der Güterstand bezeichnet die Vermögensverhältnisse der Ehegatten untereinander. Haben die Eheleute nichts anderes vereinbart, gilt der gesetzlich geregelte Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Demnach verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen eigenständig.

Das Trennungsjahr ist eine Vermutung für das Scheitern der Ehe. Bei Härtefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Bei Einigkeit kann der Scheidungsantrag kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Etwaige Versöhnungsversuche während des Trennungsjahres können je nach Dauer den Ablauf hemmen.

Das Familiengericht ist für alle Familiensachen und Familienstreitsachen zuständig. Darüber hinaus trifft es die Entscheidung bei Streitfragen der religiösen Kindererziehung oder bei Geschäftstätigkeit eines Minderjährigen.

Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Zerrüttung der Ehe ist nach dem Trennungsjahr anzunehmen. Das Zerrüttungsprinzip ersetzt das Schuldprinzip, wodurch die einzelnen Scheidungsgründe irrelevant sind.

Es wird zwischen Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt unterschieden. Die Berechnung erfolgt anhand mehrerer Faktoren wie dem Nettoeinkommen, Freibeträgen, Vermögenswerten und Alter des Kindes. Einen Maßstab für den Kindesunterhalt etwa bildet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.

Grundsätzlich behalten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht und müssen sich daher nach einer Scheidung einvernehmlich einigen. Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann ein Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält, entscheiden. Bei Uneinigkeit kann das Familiengericht die Entscheidungsgewalt einem Elternteil übertragen. Die oberste Maxime ist das Kindeswohl.

Nach dem Eheöffnungsgesetz sind auch Lebenspartnerschaften außerhalb des klassischen Modells als Ehen anerkannt.

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Wir informieren Sie regelmäßig über Urteile von allgemeiner Bedeutung und über anderes Wissenswertes.

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