Icon Kontaktanfrage

Wir gehen mit der Zeit und nutzen modernste Technologie und Softwarelösungen, um für Sie maximale Effizienz zu gewährleisten.

Auf Wunsch streben wir für Sie auch
Online-Gerichtsverhandlungen
und Beratungen per
Video- oder Telefonkonferenzen
an, um Ihnen zeit- und kostenintensive Anfahrtswege zu ersparen.

Kein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum

Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Bundesarbeitsgerichts in ihrem Urteil vom 19.1.2022.

Der Ausschluss von Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindestlohn umfasst nicht nur obligatorische Praktika während des Studiums, sondern auch solche, die in Studienordnungen als Voraussetzung zur Aufnahme eines bestimmten Studiums verpflichtend vorgeschrieben sind. Dem steht nicht entgegen, dass – wie im entschiedenen Fall – die Studienordnung von einer privaten staatlich anerkannten Universität erlassen wurde.

zurück zur Übersicht

Bei welchem Problem dürfen wir Ihnen zur Seite stehen? Lassen Sie uns gern darüber sprechen.

Schneller Rückruf

* Pflichtfeld

Erstberatung vereinbaren

* Pflichtfeld

Hinter diesem Platzhalter verbirgt sich eine Google Maps Karte. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten wird die Karte erst nach einem Klick auf den untenstehenden Button geladen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.