Icon Kontaktanfrage

Wir gehen mit der Zeit und nutzen modernste Technologie und Softwarelösungen, um für Sie maximale Effizienz zu gewährleisten.

Auf Wunsch streben wir für Sie auch
Online-Gerichtsverhandlungen
und Beratungen per
Video- oder Telefonkonferenzen
an, um Ihnen zeit- und kostenintensive Anfahrtswege zu ersparen.

Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme

Ein unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers und eine eigenmächtige Urlaubsnahme sind geeignet, eine "fristlose" Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. 

Ein Arbeitnehmer ist auch dann grundsätzlich nicht berechtigt, sich selbst zu beurlauben oder freizustellen, wenn er möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung von Urlaub oder eine Freistellung gehabt hätte. Ein solcher Anspruch ist im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes, ggf. im Wege einer einstweiligen Verfügung, durchzusetzen, nicht aber durch eigenmächtiges Handeln. 

 

zurück zur Übersicht

Bei welchem Problem dürfen wir Ihnen zur Seite stehen? Lassen Sie uns gern darüber sprechen.

Schneller Rückruf

* Pflichtfeld

Erstberatung vereinbaren

* Pflichtfeld

Hinter diesem Platzhalter verbirgt sich eine Google Maps Karte. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten wird die Karte erst nach einem Klick auf den untenstehenden Button geladen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.